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Liste zum Abhaken

Unterlagen für den Verkauf

Veröffentlicht 16.10.2026 · Aktualisiert 19.10.2026

Für den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung in Bonn brauchen Sie rund ein Dutzend Unterlagen, und viele davon liegen schon in Ihrem Ordner. Was fehlt, bekommen Sie beim Grundbuchamt, beim Katasteramt, bei der Bauaufsicht, bei Ihrer Hausverwaltung oder bei einer Ausstellerin für Energieausweise. Die Liste unten können Sie ausdrucken und abhaken; Sie brauchen dafür kein Formular und keine E-Mail-Adresse. Wer die Unterlagen vor dem ersten Gespräch zusammenhat, bekommt schneller eine begründete Einwertung, und die Bank des Käufers kann später ohne Nachforderung prüfen.

Für jedes Haus und jede Wohnung

  1. Grundbuchauszug, aktuell. Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Bonn.
  2. Flurkarte. Beim Katasteramt der Bundesstadt Bonn.
  3. Wohnflächenberechnung. Aus den Bauunterlagen. Fehlt sie oder stimmt sie nach einem Umbau nicht mehr, kann sie neu erstellt werden.
  4. Grundrisse, Schnitte, Ansichten. Aus Ihrer Bauakte, sonst über Akteneinsicht bei der Bauaufsicht der Bundesstadt Bonn.
  5. Baugenehmigung und Baubeschreibung. Ebenfalls aus der Bauakte.
  6. Energieausweis. Vorhanden und gültig, oder neu ausstellen lassen. Welche fünf Angaben in die Anzeige gehören, steht auf der Seite Energieausweis beim Verkauf in Bonn.
  7. Nachweise über Modernisierungen. Rechnungen und Gewährleistungsunterlagen, etwa für Dach, Heizung, Fenster und Leitungen, mit Jahr.
  8. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Bei der Bauaufsicht der Bundesstadt Bonn.

Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung

  1. Teilungserklärung mit Aufteilungsplan. Beim Grundbuchamt oder bei der Hausverwaltung.
  2. Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre. Bei der Hausverwaltung.
  3. Beschluss-Sammlung. Bei der Hausverwaltung.
  4. Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung. Bei der Hausverwaltung.
  5. Höhe des Hausgelds und der Erhaltungsrücklage. Bei der Hausverwaltung.

Zusätzlich, wenn die Immobilie vermietet ist

  1. Mietvertrag mit allen Nachträgen.
  2. Aufstellung der aktuellen Miete und der letzten Mieterhöhung.
  3. Nachweis über die Kaution.

Zusätzlich nach einem Erbfall

  1. Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll.
  2. Berichtigtes Grundbuch, falls schon beantragt. Für den Verkauf nicht zwingend, binnen zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei. Mehr dazu auf der Seite Geerbte Immobilie verkaufen in Bonn.

Was wir mit den Unterlagen machen

Aus den Unterlagen entstehen die schriftlich begründete Einwertung und ein Exposé mit allen Pflichtangaben. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, wo Sie es bekommen. Sie müssen nicht alles beisammenhaben, um anzufragen; die Unterlagen reichen Sie nach.

Erste Einschätzung anfragen, mit Antwort am selben Werktag: Adresse und Telefonnummer genügen.

Fragen zu dieser Seite oder zur eigenen Immobilie? Nada Shammout ist unter 0151 5346 1527 und über info@shammout-immobilien.de erreichbar, auf Deutsch, Arabisch und Englisch. Eine Anfrage beantwortet sie am selben Werktag.

Nada Shammout, Immobilienmaklerin in Bonn, Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch die Bundesstadt Bonn. Zur Autorenseite.

Stand 19.10.2026