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Rechtsstand 19. September 2026

Energieausweis in Bonn: was ins Inserat gehört

Veröffentlicht 18.09.2026 · Aktualisiert 19.09.2026

Ein Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Vermietung Pflicht, und fünf seiner Angaben gehören in jede kommerzielle Immobilienanzeige. Maßgeblich ist seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, zunächst an die Stelle des Gebäudeenergiegesetzes getreten und danach in Stufen in Kraft gesetzt. Laut Informationsportal des Bundes zum GModG trifft die Pflicht gemäß § 87 GModG nicht nur Verkäufer, Verpächter, Vermieter und Leasinggeber, sondern ausdrücklich auch Immobilienmakler. Fehlt eine Pflichtangabe, haften beide Seiten nebeneinander. Für Bonner Altbauten ist die Vorschrift in der Praxis der erste Punkt, an dem ein Verkauf angreifbar wird, lange bevor über den Preis gesprochen wird.

Fünf Angaben, und alle fünf müssen im Inserat stehen

Die Pflichtangaben für Wohngebäude sind die fünf gemäß § 87 GModG abschließend aufgezählten Punkte. Zu nennen sind zunächst die Art des Energieausweises, also Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, danach der Endenergiewert, ferner der wesentliche Energieträger der Heizung, weiter das Baujahr und schließlich die Energieeffizienzklasse. Bei Nichtwohngebäuden treten die Endenergiewerte für Wärme und Strom getrennt an die Stelle des einen Kennwerts. Die Pflicht entfällt nur, solange kein Ausweis vorliegt. In der Praxis bleibt ein vergessener Wert im Immobilienportal kein Formfehler, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Quelle: Informationsportal des Bundes zum GModG, Abschnitt Angaben in Immobilienanzeigen, abgerufen am 19.09.2026.

Pflichtangaben und Rechtsfolgen
Art des AusweisesBedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, § 87 GModG.
EndenergiewertKennwert aus dem Ausweis, bei Nichtwohngebäuden getrennt für Wärme und Strom.
EnergieträgerWesentlicher Energieträger der Heizung, etwa Gas, Öl, Fernwärme, Strom.
BaujahrBaujahr des Gebäudes nach dem Energieausweis.
EffizienzklasseKlasse A+ bis H bei Wohngebäuden.
BußgeldBis 10.000 Euro bei fehlenden oder falschen Pflichtangaben, § 108 GModG.
GültigkeitZehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis messen Verschiedenes

Ein Bedarfsausweis ist die Berechnung des Energiebedarfs aus Bauteilen, Dämmung und Anlagentechnik gemäß § 80 GModG und bleibt vom Nutzerverhalten unabhängig. Ein Verbrauchsausweis stützt sich dagegen auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit und fällt niedrig aus, wenn die Vorbesitzer sparsam geheizt haben. Für den Verkauf eines Bonner Altbaus trägt zunächst der Bedarfsausweis weiter, weil Käufer damit rechnen können und Banken den Wert für Förderfragen heranziehen. Der Preisunterschied zwischen beiden Varianten fällt gegenüber dem Verhandlungsrisiko einer geschönten Verbrauchszahl kaum ins Gewicht. In der Praxis kostet eine geschönte Zahl später mehr als der teurere Ausweis.

Zum 1. Januar 2027 ändern sich die Regeln

Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist der Teil, der die Energieausweise betrifft. Laut Deutscher Energie-Agentur tritt dieser Teil am 1. Januar 2027 in Kraft. Vorgesehen sind nach den Übersichten der Fachverbände zunächst die Wahlfreiheit beim Verbrauchsausweis für alle Wohngebäude, womit die bisherige Schwelle für Gebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 entfällt, danach der Nachweis lückenloser Verbrauchsdaten über 24 aufeinanderfolgende Monate und schließlich das Ausstellungsdatum als zusätzliche Pflichtangabe in kommerziellen Anzeigen. Wer 2026 noch einen Ausweis erstellen lässt, wählt den Zeitpunkt in der Praxis besser bewusst.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur, Gebäudeforum klimaneutral, Übersicht Neuerungen und Fristen zum GModG, abgerufen am 19.09.2026. Die Einzelheiten zum Verbrauchsausweis beruhen auf Fachveröffentlichungen zur Neufassung und nicht auf dem Gesetzeswortlaut.

Fragen und Antworten

Wer braucht in Bonn einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist die Pflicht jeder Person, die ein Gebäude oder eine Nutzungseinheit verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast. Vorzulegen ist der Ausweis gemäß § 80 GModG spätestens bei der Besichtigung, und zwar unaufgefordert. Ausgenommen bleiben unter anderem Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Für ein Bonner Mehrfamilienhaus gilt zunächst ein Ausweis für das gesamte Gebäude, nicht je Wohnung. In der Praxis scheitert die Vorlage selten am Gesetz und häufig an der Frist: ein Bedarfsausweis braucht eine Gebäudeaufnahme, und die dauert länger als der Termin mit dem ersten Interessenten.

Was kostet ein Energieausweis?

Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus ist die günstigere der beiden Varianten, weil zunächst allein Verbrauchsdaten ausgewertet werden. Ein Bedarfsausweis erfordert danach gemäß § 80 GModG eine Aufnahme des Gebäudes mit Bauteilen und Anlagentechnik und kostet entsprechend mehr. Feste Preise nennt das Gesetz nicht, und Pauschalangebote im Internet decken den Aufwand für einen Altbau selten ab. Shammout Immobilien und Finanzierung holt auf Wunsch Angebote ein und rechnet nichts auf. In der Praxis lohnt der Vergleich von zwei Angeboten mehr als die Suche nach dem billigsten Anbieter.

Was passiert, wenn die Angaben im Inserat fehlen?

Eine fehlende oder falsche Pflichtangabe ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 108 GModG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Verantwortung trifft Verkäufer und Makler nebeneinander, eine Aufteilung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Hinzu kommt zunächst das wettbewerbsrechtliche Risiko: Mitbewerber können eine unvollständige Anzeige abmahnen, und die Kosten einer Abmahnung übersteigen den Preis eines Energieausweises deutlich. In der Praxis genügt danach eine Prüfliste vor der Veröffentlichung, um beide Risiken auszuschließen.

Gilt der Energieausweis der Voreigentümer weiter?

Ein Energieausweis ist ein Dokument mit zehn Jahren Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum und bleibt beim Eigentümerwechsel wirksam, solange am Gebäude nichts Wesentliches geändert wurde. Nach einer umfassenden Sanierung bildet der alte Ausweis den Bestand nicht mehr ab, und ein neuer Ausweis wird gemäß § 80 GModG zum Verkaufsargument statt zur Pflichtübung. Zu prüfen ist zunächst das Ausstellungsdatum, danach der Sanierungsstand, schließlich die Art des Ausweises. In der Praxis liegt der alte Ausweis im Ordner der Voreigentümer und ist mit einem Anruf zu bekommen.

Welche Sanierungspflichten aus dem GModG folgen, steht auf der Seite Altbau und Sanierungspflicht in Bonn. Wie sich der energetische Zustand auf den Preis auswirkt, steht auf der Seite Immobilienbewertung in Bonn.

Nada Shammout, Immobilienmaklerin in Bonn, Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch die Bundesstadt Bonn. Beratung auf Deutsch, Arabisch und Englisch. Zur Autorenseite.

Stand 19.09.2026