Wohnung in Bonn vermieten
Veröffentlicht 18.09.2026 · Aktualisiert 18.09.2026Bei der Vermietung von Wohnraum zahlt allein, wer den Maklerauftrag erteilt hat. Bestellerprinzip ist der Name dieser Regel. Gemäß Wohnungsvermittlungsgesetz ist die Provision auf zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt und gilt seit 2015 ausnahmslos für Wohnraum. Verlangen darf eine Provision nur, wer ausschließlich wegen des Auftrags des Vermieters tätig geworden ist. Vereinbarungen, die die Kosten auf die Mieterin abwälzen, sind unwirksam. Für Vermieterinnen und Vermieter bedeutet die Regel planbare Kosten mit einer festen Obergrenze und außerdem eine klare Zuordnung, wer weisungsbefugt ist. Für Gewerberaum gilt das Bestellerprinzip nicht; dort bleibt die Provision frei verhandelbar.
Wie die Vermietung abläuft
Eine Vermietung in Bonn ist ein Ablauf aus fünf Schritten, vom hergeleiteten Mietansatz bis zum Übergabeprotokoll. Laut CBRE Time-on-Market-Index vom 12. November 2025 lag die Vermarktungsdauer für Mietwohnungen im dritten Quartal 2025 bundesweit bei 30 Tagen Inseratslaufzeit und damit 5 Tage unter dem Vorjahreswert. In Universitätsstädten wie Bonn liegt die Dauer regelmäßig darunter. Der Engpass ist deshalb selten die Nachfrage, sondern die Vorauswahl: Wer dreißig Anfragen ungefiltert zur Besichtigung einlädt, verliert einen Samstag und gewinnt keine Sicherheit über die Bonität.
- Mietansatz. Hergeleitet aus dem Bonner Mietspiegel und vergleichbaren Angeboten, nicht geschätzt.
- Exposé mit Pflichtangaben. Mit den fünf Angaben aus dem Energieausweis nach § 87 Abs. 1 GModG.
- Vorauswahl. Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft.
- Besichtigung. Einzeln, nicht als Massenbesichtigung.
- Vertrag und Übergabe. Protokoll, Zählerstände, Schlüsselanzahl.
Pflichtangaben: fünf Punkte aus dem Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument auch für jede Vermietungsanzeige, sobald ein solcher Ausweis vorliegt. Gemäß § 87 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes gehören fünf Angaben in die Anzeige:
- Art des Energieausweises, also Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
- Wert des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs
- wesentliche Energieträger der Heizung
- bei Wohngebäuden zusätzlich das Baujahr
- bei Wohngebäuden zusätzlich die Energieeffizienzklasse
Fehlen die Angaben, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die gemäß § 108 GModG mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Vorzulegen ist der Ausweis spätestens bei der Besichtigung. Die Pflicht trifft Vermieter und Makler gleichermaßen; eine Anzeige ohne die fünf Angaben ist außerdem wettbewerbsrechtlich angreifbar.
Die Kaution ist auf drei Monatsmieten begrenzt
Die Mietsicherheit ist eine der Höhe nach begrenzte Sicherheit und darf höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen. Betriebskosten bleiben dabei außer Ansatz, maßgeblich ist also die Nettokaltmiete, so gemäß § 551 Absatz 1 BGB. Die Mieterin ist berechtigt, in drei gleichen Monatsraten zu zahlen; die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter hat die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu einem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen, und die Erträge stehen der Mieterin zu. Eine Vereinbarung über eine höhere Kaution ist unwirksam, soweit die Vereinbarung die Grenze überschreitet. Ein Verstoß kostet also die Sicherheit, nicht nur den Mehrbetrag.
Was die Selbstauskunft fragen darf und was nicht
Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen mit gesetzlich gezogenen Grenzen, die sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung ergeben. Zulässig sind nur Angaben, die für das Mietverhältnis erheblich sind: Einkommen, Beruf und Arbeitgeber, Zahl der einziehenden Personen, bestehende Mietschulden und ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren. Unzulässig sind dagegen Fragen nach Schwangerschaft und Familienplanung, Religionszugehörigkeit, Parteimitgliedschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis und nach einer Mitgliedschaft im Mieterverein. Eine unzulässige Frage darf die Bewerberin falsch beantworten, ohne dass daraus später ein Anfechtungs- oder Kündigungsgrund entsteht. Ein Fragebogen über der Grenze schafft deshalb kein Wissen, sondern nur ein Risiko für die Vermieterseite.
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung
Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung ist der neue Vermieter und tritt gemäß § 566 BGB in den bestehenden Mietvertrag ein. Kauf bricht nicht Miete. Kündigen kann der Erwerber nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, etwa bei Eigenbedarf. Bei Wohnungen, die nach Überlassung an die Mieterin in Wohnungseigentum umgewandelt wurden, greift gemäß § 577a BGB außerdem eine Sperrfrist von drei Jahren, die die Landesregierungen für gefährdete Gebiete auf bis zu zehn Jahre verlängern können. Beide Fristen wirken unmittelbar auf den erzielbaren Kaufpreis. Kalkuliert gehören sie deshalb zunächst, bevor eine Zahl genannt wird. In der Praxis ist eine vermietete Wohnung mit laufender Sperrfrist am Markt deutlich schwerer zu platzieren als eine freie, weil der Kreis der Käufer auf Kapitalanleger schrumpft.
Exposé auch auf Arabisch und Englisch
Der Bonner Mietmarkt ist ein überdurchschnittlich internationaler Markt. Laut Bundesstadt Bonn sitzen am Standort rund zwanzig Einrichtungen der Vereinten Nationen, dazu Deutsche Post DHL, die Deutsche Telekom und die Universität Bonn mit mehreren tausend internationalen Studierenden. Ein Exposé, das auch auf Englisch und Arabisch vorliegt, erreicht Interessenten, die auf eine rein deutschsprachige Anzeige gar nicht erst antworten, und verkürzt außerdem die Rückfragen bei Vertragsschluss. Auf Wunsch begleite ich die Unterzeichnung mit einem vereidigten Dolmetscher, damit niemand einen Vertrag unterschreibt, den er nicht vollständig gelesen hat.
Nada Shammout, Immobilienmaklerin in Bonn, Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch die Bundesstadt Bonn. Beratung auf Deutsch, Arabisch und Englisch. Zur Autorenseite.
Stand 18.09.2026